Das Ziel der Ich-AG war es, kostengünstige Dienstleister zu schaffen und Arbeitslosen einen Einstieg in die Selbständigkeit zu fordern. Mit dem Existenzgründerzuschuss stehen Gründer und Gründerinnen alle Türen offen. Die Selbständigkeit ist somit für jeden erreichbar und die ersten Jahre werden vom Staat gefördert. Der Existenzgründerzuschuss ist eine Starthilfe und soll es dem Unternehmer den Start in die Selbständigkeit erleichtern.
Alternativen zu der ICH-AG sind sogenannte Überbrückungsgelder, die die Sicherung des Lebensunterhalts unterstützen soll. Dieses kann als Überbrückung für einige Monate gezahlt werden und dient damit als Hilfe auch nach der Existenzgründung Ansprüche zu bekommen.
Auch Versicherungen sollten für den Existenzgründer gut durchdacht werden. Der Beitragssatz liegt bei ca. 330,-EUR bis 560,-EUR monatlicher Belastungen. Demzufolge sind die Zuschüsse der Arbeitsagentur eher eine Absicherung der Sozialversicherungen.
Wer eine Ich-AG betreiben möchte, unterliegt solange der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie er den Existenzgründungszuschuss bezieht. Entfällt die Tätigkeit, die Selbständigkeit wird aufgegeben oder kein Weiterbewilligungsantrag bei dem Arbeitsamt gestellt, endet die Rentenversicherungspflicht. Die höher der Krankenkassenversicherung richtet sich nach der Bezugsgröße. Ein Beispiel: [(2.030 EUR / 60) * 30] * 13,8% = 140,07 EUR Die Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 1207,50 Euro im Monat. Weitere Versicherungen können abgeschlossen werden und sind in vielen Fällen auch dringend ratsam.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anschaffung eines Steuerberaters. Oftmals wird dieser Punkt nicht beachtet oder vernachlässigt. Bevor sich ein Existenzgründer in die Selbständigkeit wagt, sollten viele Dinge beachten werden. Ein genauer Businessplan hilft oftmals kleine aber doch sehr wichtige Fehler zu vermeiden.
Donnerstag, 11. Januar 2007
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